Niederbayern soll als Bovinen Herpesvirus Typ 1 –freie Zone anerkannt werden
29.01.2010
Impfverbot und Einstellungsanordnung - Allgemeinverfügung des Landratsamts Straubing-Bogen
Die Impfung von Rindern gegen eine Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist im Landkreis Straubing-Bogen ab 1. Februar 2010 verboten. Außerdem dürfen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich BHV1-freie und ungeimpfte Rinder in einen Tierbestand eingebracht werden. Dazu müssen die Rinder von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet sein. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die Bekämpfung der Infektion der Rinder mit dem BHV1 begann in Bayern im Jahr 1986 mit einem freiwilligen Verfahren. Seit 1997 wird diese Tierseuche bundesweit mit einem Pflichtverfahren bekämpft. Ziel ist es, die Tierseuche BHV1 zu tilgen und in Abhängigkeit vom Sanierungserfolg die Anerkennung von Regierungsbezirken, Ländern und zuletzt der gesamten Bundesrepublik Deutschland als BHV1-freie Region zu erlangen. In anerkannt freien Regionen werden die Rinderbestände wirkungsvoll vor einer Neuinfektion mit BHV1 geschützt. Gleichzeitig werden bestehende Handelshemmnisse mit anderen BHV1-freien Regionen beseitigt (z.B. Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden, die Schweiz und die Provinz Bozen).
Innerhalb Bayerns wurden bereits die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz als BHV1-freie Regionen anerkannt. In den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern ist das Verfahren zur BHV1–Freimachung ebenfalls schon sehr weit fortgeschritten; der Anteil BHV1-freier Betriebe liegt hier inzwischen auch weit über 99 Prozent.
Auch im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Tilgung dieser Rinderseuche in den nächsten Monaten zu erwarten. Zum Schutz der BHV1-freien Betriebe vor Neueinschleppung und Weiterverbreitung dieser Tierseuche wird die Anerkennung der beiden Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern als BHV1–freie Regionen angestrebt. Die Anerkennung als BHV1–freie Region erlaubt die Anwendung von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen beim Tierhandel, um eine Neueinschleppung zu verhindern.
Als eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung von BHV1–freien Regionen muss die Impfung gegen BHV1 verboten sein. Aus diesem Grund ist es beim gegenwärtig erreichten Sanierungsstand erforderlich, in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern die Impfung gegen BHV1 zu verbieten und ebenso das Einstellen von Rindern zu verbieten, die gegen BHV1 geimpft sind. Die Beschränkung aller Betriebe, ausschließlich BHV1–freie Rinder einzustellen ist aus epidemiologischen Gründen eine zwingend erforderliche Folgemaßnahme des Impfverbots.
Mit den angeordneten Maßnahmen wird nach der Tilgung der Rinderseuche in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz in weiteren zwei Regionen (Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern) eine sehr bedeutende Tierseuche getilgt und das Sanierungsverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamt Straubing-Bogen wurde im Amtsblatt Nr. 2 des Landkreises Straubing-Bogen vom 19. Januar 2010 bekannt gemacht und ist auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen (
www.landkreis-straubing-bogen.de) im Bereich Landratsamt unter Amtsblatt veröffentlicht. Fragen zum Impfverbot und zur Einstellungsanordnung werden von den Veterinärabteilungen des Landratsamts Straubing-Bogen unter Telefon 09421/973-168 und der Stadt Straubing unter Telefon 09421/944253 beantwortet.